WerratalTherme Service Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung

 

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der WerratalTherme.

 

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung der WerratalTherme ist für alle Badegäste verbindlich.

  2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

  3. Das Personal oder weitere Beauftragte der WerratalTherme üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der WerratalTherme ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintritts­geld wird in diesen Fällen nicht erstattet.

  4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle, Gegenstromschwimmanlagen und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

§ 3 Badegäste

  1. Der Besuch der WerratalTherme steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.

  2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.

  3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der WerratalTherme nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,

  • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

  • die Tiere mit sich führen,

  • die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,

  • die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wol­len.

​​​​​​​5. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

 

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.

  2. Für besondere Badeangebote (z.B. Babyschwimmen, Damensauna) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.

  3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

  4. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.

  5. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
     

§ 5 Verhaltensregeln

  1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

  2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.

  3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden.

  4. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.

  5. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Das Fotografieren und Filmen im gesamten Thermenbereich ist nicht gestattet.

  6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.

  7. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

  8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

  9. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

  10. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

  11. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.

  12. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.

 

II BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE

 

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

  1. Die Saunaanlage der WerratalTherme dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.

  2. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die in der WerratalTherme eingesehen werden können.

  3. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.
     

§ 7 Saunagäste

Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Beglei­tung eines Erwachsenen gestattet.
 

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage

  1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

  2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.

  3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

  4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.

  5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

  6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.

  7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.

  8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.

  9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

  10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

  11. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
     

§ 9 Besondere Hinweise

  1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

  2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.

  3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

 

III BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

 

§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken

Schwimm- und Badebecken der WerratalTherme dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste, Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

 

§ 11 Badegäste

    1. Frei- und Hallenbäder dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson (ab 14 Jahren) benutzen.

    2. Babys und Kleinkindern sind Schwimmflügel anzulegen.

 

§ 12 Verhalten im Beckenbereich

  1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.

  2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.

  3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.

  4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich.
     

§ 13 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen

  1. Bei Sprunganlagen, Rutschen und Wellenbecken sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

  2. Bei Wellenbetrieb darf das Wellenbecken nur von der Strandseite betreten werden.

  3. Die Benutzung des Strömungskanals erfolgt auf eigene Gefahr. Für aus der Nutzung entstandene Personen- und Sachschäden übernimmt der Betreiber keine Haftung.

  4. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung des 34°C -Bewegungsbeckens. Dies gilt vor allem während der Durchführung von Bewegungsbädern und Veranstaltungen.

 

IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

 

§ 14 Haftung bei Schadensfällen

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für die Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.

Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

  1. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wert-sachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädi-gungen der Sachen durch Dritte.

Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einem durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

3. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank-, Wertfachschlüsseln oder Datenträgern des Zahlungssystems wird ein Pauschalbetrag i.H.v. 60,00 Euro pro Gegenstand in Rechnung gestellt. Es handelt sich hierbei um einen Betrag, der einen dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entstehenden Schaden nicht übersteigt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung entweder gar nicht oder lediglich wesentlich geringer entstanden ist als die vorgenannte Pauschale.

 

November 2018