WerratalTherme Service COVID-19 - Hygienekonzept und -Regeln

Hygienekonzept

 

der AöR Werrataltherme, Am Gradierwerk 2a, 37242 Bad Sooden-Allendorf 

 

 

gemäß § 2, Abs. 2a, Ziff. 2 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie 

 

(Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)

 

in der Fassung

 

vom 07. Juli 2020
5. Änderung vom 25.11.2021

 

 

Inhaltsverzeichnis:

 

  1. Verantwortliche Person
  2. Angaben zur genutzten Raumgröße in Gebäuden
  3. Angaben zur begehbaren Grundstücksflächen unter freiem Himmel
  4. Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung
  5. Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung
  6. Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands gemäß              § 1 Abs. 1 Satz 2
  7. Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs
  8. Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln
  9. Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes

 

 

1. Verantwortliche Person

 

Patrick Gerlach

Vorstandsmitglied der AöR

Am Gradierwerk 2a

37242 Bad Sooden-Allendorf

 

Internet: www.werrataltherme.de

E-Mail: info@werrataltherme.de

Telefon: 05652 / 958780

Telefax: 05652 / 958774

Mobil: 0151 / 65828550 

 

 

2. Genutzte Raumgröße in Gebäuden

 

2.1 Einlass- und Kassenbereich, Umkleide- und Sanitärbereich, Hallenbad und Sauna

 

Genutzt wird eine Gesamtfläche von                                                     6.700 m²

 

2.2 Technik- und Lagerbereich

 

Im Technik- und Lagerbereich befinden sich keine ständig genutzten Arbeitsplätze. Die Bereiche werden von Beschäftigten nur im Bedarfsfall einzeln betreten. Besuchern ist der Zutritt grundsätzlich untersagt.   

 

 

3. Begehbare Grundstücksflächen unter freiem Himmel

 

Genutzt wird eine Gesamtfläche von:                                                    1.400 m²

 

 

4. Raumlufttechnischen Ausstattung

 

Die Belüftung der Gebäude erfolgt als Zwangslüftung unter Verwendung von Lüftungseinrichtungen. Im Einzelnen befinden sich in den Gebäuden folgende Einrichtungen:

-       Kurmittelhaus;

-       Umkleide- und Sanitärbereich;

-       Hallenbad – Wellenbad;

-       Hallenbad – Erlebnisbecken;

-       Saunabereich;

-       Technikbereich.

Alle Lüftungseinrichtungen funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Außenluft wird angesaugt, gefiltert, je nach voreingestellter Temperatur erwärmt (nur Wärmetauscher, keine Klimaanlage) und in die betreffenden Räume verteilt. Ein Fortluftsystem saugt anschließend die verbrauchte Luft in den Räumen an, transportiert sie über Filter in die Anlage, ein Teil dieser Luft wird als Abluft nach außen geführt und ein anderer Teil dem Zuluftsystem über einen Rotationswärmetauscher wieder zugeführt. Im Zuluftsystem befinden sich Filter vom Typ F7. Im Fort- und Abluftsystem werden Filter vom Typ M5 genutzt.                     

5. Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung

 

Um eine kontaminationsfreie Luft in den Räumen zu gewährleisten, wird im Rahmen der Umsetzung dieses Hygienekonzeptes auf die Wiederzuführung von Fortluft in das Zuluftsystem verzichtet. Demzufolge wird grundsätzlich nur mit angesaugter Luft aus dem Freien belüftet. Die Umsetzung dieser Maßnahme obliegt der Haustechnik.

 

 

6. Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands

 

Wo immer möglich, ist zwischen Personen ein Mindestabstand von wenigstens 1,5 m einzuhalten. Dafür gibt es Warnhinweise, Wegweiser und Markierungen.

Im Eingangsbereich ist der erforderliche Abstand der Besucher untereinander und zum Kassenpersonal sichergestellt. Folgende Maßnahmen sind hierfür realisiert:

-       Abstandsmarkierungen auf dem Boden einer Warteschlange, bei großem Andrang wird die Warteschlange durch zusätzliche Markierungen geführt; 

-       Der Kassenbereich selbst ist von den Besuchern durch ein Plexiglas getrennt;

-       Eine Möglichkeit zum bargeldlosen und berührungsfreien Zahlen ist eingerichtet;

-       Die Zu- und Abgänge, also die Zahl der aktuell anwesenden Badbesucher, werden durch Zählung erfasst.

In den Umkleidebereichen wird das Einhalten des Mindestabstands zwischen den Bad-/Saunabesuchern durch gestalterische und bauliche Maßnahmen unterstützt.

Im Bereich der Becken, Beckenumgänge und Liegeflächen sind folgende Maßnahmen umgesetzt:

-       Liegen und Sitzmöglichkeiten sind so angeordnet, dass der Mindestabstand (Abstand 1,5 m) eingehalten werden kann; bei durchgehenden Sitzbereichen (Bänke) sind Abstandsmarkierungen angebracht;

-       Zwischen den Liegebereichen sind die Abstände ebenfalls markiert.

Generell werden die Bad- und Saunabesucher in ihrer Handhygiene durch die aufgestellten Desinfektionsmittelspender motiviert. Des Weiteren wird auf regelmäßiges Händewaschen (mind. 30 sec.) hingewiesen.

 

 

7. Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs Bad/Sauna

 

Für die Ermittlung der maximalen Kapazität ist in der Werrataltherme die Nutzfläche von 10 m2 je Gast Ausschlag gebend, nach unserer Definition ergibt dies eine aktuelle Kapazität von insgesamt 300 Gästen. Aus diesem Grunde dürfen sich also gleichzeitig maximal 200 Badbesucher sowie 100 Saunabesucher in der Werrataltherme befinden. Die Besucherzahl der Saunen wird wie folgt geregelt: Blockhaus: 40 Personen, alle weiteren Saunen: 10 Personen, zwischen den einzelnen Saunagästen kann somit der Mindestabstand eingehalten werden. Über Einzelfallausnahmen entscheidet der Vorstand der AöR.    

Die Öffnungszeiten  für Bad- und Saunabesucher sind: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag von 09.30 Uhr bis 22.00 Uhr. Freitag von 09.30-23.00 Uhr und Sonntag von 09.30 Uhr bis 21.00 Uhr.

Die stündliche Wassergymnastik entfällt. Das Dampfbad ist nicht nutzbar.

 

 

 

8. Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln

 

8.1 Allgemeine Infektionsschutzregeln

Wir verfahren nach der Hospitalisierungsrate (Schwellenwert 3,6 und 9).

Achten Sie auf die aktuellen Regelaushänge.

Vor Betreten des Gebäudes wird jeder Thermenbesucher darauf hingewiesen, eine Mund-/Nasenmaske zu tragen (OP-Masken KN 95 oder FFP2). Die Kontakte zwischen Personen, insbesondere auch zwischen Besuchern und Personal, sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der störungsfreie Besuch ist dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Entrichten des Eintritts kein Kontakt zwischen Besuchern und Personal erforderlich ist. Der Mindestabstand zwischen den Personen kann grundsätzlich eingehalten werden.

Die Werrataltherme selbst unterliegt auch im Normalbetrieb einem strengen Hygienereglement, es wird regelmäßig gründlich gereinigt und es gibt eine große Anzahl an Zwischenreinigungen. Es ist üblich, dass Sitz- und Liegeflächen sowie Barfuß- und Sanitärbereiche täglich gereinigt und auch desinfiziert werden. Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände werden vermieden. Alle Griffflächen, die von Bad-/Saunabesuchern berührt werden (z.B. Handläufe an Beckenleitern und Türgriffe) werden in regelmäßigen Intervallen einer Wischdesinfektion unterzogen. Darüber hinaus gilt ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime in den Umkleide- und Sanitärbereichen. Zur Händedesinfektion sind am Eingangsbereich Desinfektionsmittelspender mit Händedesinfektionsmittel aufgestellt. Jeder Thermenbesucher wird am Eingangsbereich darauf hingewiesen, dass er sich vor Betreten der Therme die Hände zu desinfizieren hat.   

Durch die verantwortliche Person nach Ziffer 1 dieses Konzeptes wird durch Beauftragung der jeweiligen Beschäftigten gewährleistet, dass

-       Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie mit jeglichen Erkältungssymptomen keinen Einlass in das Bad erhalten;

-       die Belüftung der geschlossenen Räume durch besonderen Betrieb der Lüftungseinrichtungen gemäß Ziffer 5 dieses Konzeptes erfolgt;

-       die Besucher auf die Warnhinweise, Wegweiser und Markierungen, insbesondere Händehygiene über die Desinfektionsmittelspender, Maskenpflicht im Umkleidebereich, Einhaltung des Mindestabstands, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette, hingewiesen werden und auf deren Einhaltung hingewirkt wird;      

-       das gesamte Infektionsschutzkonzept strikt eingehalten wird.    

 

8.2 Besondere Infektionsschutzregeln

 

Durch die verantwortliche Person nach Ziffer 1 dieses Konzeptes wird durch Beauftragung der jeweiligen Beschäftigten gewährleistet, dass

-       die Besucher durch gut sichtbare Aushänge über die Infektionsschutzregeln informiert werden;

-       Ansammlungen, insbesondere Gruppenbildungen und Warteschlangen, unterbunden werden;

-       im Zugangsbereich jederzeit gut sichtbare Abstandsmarkierungen vorhanden sind. Ggf. werden diese Markierungen unmittelbar erneuert;

-       die Infektionsschutzregeln durch die Badbesucher beachtet werden und bei Zuwiderhandlungen unverzüglich ein Hausverbot ausgesprochen wird.       

 

 

9. Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

 

Die Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer sind in einer speziellen Betriebsanweisung aufgeführt, die diesem Hygienekonzept beigefügt ist. Alle Beschäftigten des Bades und der Sauna sind auf Grundlage dieser Betriebsanweisung unterwiesen und halten die Maßnahmen strikt ein. Im Falle von Hilfeleistungen bei einem Unfall eines Besuchers kann u. U. der Mindestabstand durch Beschäftigte nicht eingehalten werden. Hier muss der Beschäftigte dem Besucher nahekommen und sich dementsprechend selbst schützen. Für Erste-Hilfe-Leistungen werden deshalb durch die Beschäftigten so früh wie möglich Gesichtsschutz und Handschuhe angelegt. In Bezug auf notwendige Wiederbelebungsmaßnahmen werden durch die Beschäftigten die Empfehlungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung beachtet.